Nutzungs- und Gebührenordnung
für das Dorfgemeinschaftshaus „Sportpark Südhorsten“
§ 1
Für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses „Sportpark Südhorsten“ der Gemeinde Helpsen sind folgende Gebühren zu entrichten:
- Gaststätte einschl. Clubraum 2 60,-- €/Tag
- Saal 45,-- €/Tag
- Schützenraum 18,-- €/Tag
- Clubraum 1 25,-- €/Tag
- Küche:
Zubereitung warme Speisen 25,-- €/Tag
Zubereitung kalte Speisen 20,-- €/Tag
Geschirrspüler 20,-- €/Tag
- Theke einschl. Zapfanlage 25,-- €/Tag
incl. Reinigung
- Benutzung des Geschirrs (pauschal) 18,-- €/Tag
8. Energiekostenpauschale
a)Monate Oktober – März 35,-- €/Tag
b) Monate April – September 25,-- €/Tag
9. Endreinigung (pauschal) 50,-- €
§ 2
Bei kulturellen, sozialen, sportlichen oder politischen Vereinigungen aus dem Bereich der Gemeinde Helpsen werden die Positionen 1 bis 7 mit 50 v. H., maximal 80,-- €, berechnet. Einmal jährlich kann die Nutzung unentgeltlich erfolgen. Die Positionen 8 und 9 sind jeweils in voller Höhe zu entrichten.
§ 3
Das Entgelt ist mit der Gemeinde Helpsen abzurechnen und im Voraus zu entrichten. Die Schlüsselübergabe erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung der Nutzungs-gebühren.
§ 4
Das Recht zur Benutzung entsteht erst bei Bestätigung durch die Gemeinde Helpsen und vollständiger Bezahlung der Nutzungsgebühren. Nutzungsanträge sind möglichst bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der vorgesehenen Nutzung bei der Gemeinde Helpsen einzureichen. Maßgebend für die Berücksichtigung der Anträge ist das Eingangsdatum.
§ 5
Bei einer gewünschten Nutzung des Schützenbereichs (§ 1 Ziffer 2 und 3) ist eine vorherige Koordination / Absprache zwischen der Gemeinde Helpsen und dem Schützenverein Südhorsten erforderlich. Die Nutzung durch den Schützenverein hat hierbei Vorrang.
§ 6
Diese Nutzungs- und Gebührenordnung in der Fassung der 4. Änderung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.
Die Gebühren werden nach der am Tag der Nutzung gültigen Regelung berechnet.
Helpsen, 14.06.2018
gez. gez.
Kesselring Kolb
Bürgermeister Gemeindedirektor